Informationen für Sommerferien und Reiserückkehrer (Stand: 29.07.2021)

Wer sich in den Sommerferien im Ausland aufgehalten hat, muss bei der Einreise nach Deutschland klären, ob aufgrund des Aufenthalts in einem Corona-Risikogebiet bzw. Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet eine Quarantänepflicht besteht.

  • Überprüfen Sie vor Urlaubsantritt, ob ihr Urlaubsland oder ihre Urlaubsregion ein vom Coronavirus betroffenes Risiko-, Virusvarianten- oder Hochinzidenzgebiet ist.
  • Überprüfen Sie vor ihrer Rückkehr, ob ihr Urlaubsland oder ihre Urlaubsregion zum Risiko-, Virusvarianten- oder Hochinzidenzgebiet erklärt wurde, während Sie sich dort aufgehalten haben.
  • Außerdem muss eine Erklärung der Erziehungsberechtigten über einen möglichen Ausschluss vom Betrieb der Kindertageseinrichtung nach der Corona-Verordnung Kita und der Einreiseverordnung der Bundesregierung (CoronaEinreiseV) in der KiTa vorgelegt werden!
  • Die Informationen und Formulare gibt es hier:

Corona-Einreiseregeln_Kurzuebersicht

Merkblatt für Reiserückkehrende

2021 07 Hinweise für die Sommerferien

2021 07 Erklärung Reiserückkehr

 

 

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.