Informationen für Sommerferien und Reiserückkehrer (Stand: 29.07.2021)
Wer sich in den Sommerferien im Ausland aufgehalten hat, muss bei der Einreise nach Deutschland klären, ob aufgrund des Aufenthalts in einem Corona-Risikogebiet bzw. Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet eine Quarantänepflicht besteht.
- Überprüfen Sie vor Urlaubsantritt, ob ihr Urlaubsland oder ihre Urlaubsregion ein vom Coronavirus betroffenes Risiko-, Virusvarianten- oder Hochinzidenzgebiet ist.
- Überprüfen Sie vor ihrer Rückkehr, ob ihr Urlaubsland oder ihre Urlaubsregion zum Risiko-, Virusvarianten- oder Hochinzidenzgebiet erklärt wurde, während Sie sich dort aufgehalten haben.
- Außerdem muss eine Erklärung der Erziehungsberechtigten über einen möglichen Ausschluss vom Betrieb der Kindertageseinrichtung nach der Corona-Verordnung Kita und der Einreiseverordnung der Bundesregierung (CoronaEinreiseV) in der KiTa vorgelegt werden!
- Die Informationen und Formulare gibt es hier:
Corona-Einreiseregeln_Kurzuebersicht
Merkblatt für Reiserückkehrende
2021 07 Hinweise für die Sommerferien
2021 07 Erklärung Reiserückkehr
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