Bildung und Aufgaben der Elternvertretungen
- Bildung von Elternbeiräten gemäß Kindertagesbetreuungsgesetz:
Richtlinien des Kultusministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Bildung und Aufgaben der Elternbeiräte nach §5 des Kindertagesbetreuungsgesetzes
Aus den obigen Richtlinien zum Kindergartengesetz sowie dem Merkblatt der städtischen Kindertagesstätten gehen die folgenden Aufgaben hervor:
- Zusammenarbeit mit den pädagogischen Kräften, der Leitung und dem Träger
- Dialog mit dem Träger und der Kindertagesstättenleitung über alle wesentlichen Fragen bezüglich der Erziehung und Bildung in der KiTa insbesondere des pädagogischen Programms, der Organisation und der Betriebskosten.
- Anhörung durch den Träger bezüglich Ferien- und Öffnungszeiten, Gebührenfragen, Aufnahmerichtlinien für neue Kinder, bei Vorstellungsgesprächen für neues KiTa-Personal sowie vor Einführung neuer pädagogischer Programme.
Dabei fällt auf, dass viele der Aufgaben eines Elternbeirats alle KiTas der Stadt Sindelfingen gleichermaßen betreffen.
Daher gibt es seit 1976 einen Gesamtelternbeirat (GEB), der diese Aufgaben stellvertretend für alle KiTas wahrnimmt.
Daher bleibt mehr Zeit für die eigentliche Arbeit in der KiTa, während sich der Gesamtelternbeirat um die übergreifenden Aufgaben kümmert.