Bildung und Aufgaben der Elternvertretungen

Aus den obigen Richtlinien zum Kindergartengesetz sowie dem Merkblatt der städtischen Kindertagesstätten gehen die folgenden Aufgaben hervor:

  • Dialog mit dem Träger und der Kindertagesstättenleitung über alle wesentlichen Fragen bezüglich der Erziehung und Bildung in der KiTa insbesondere des pädagogischen Programms, der Organisation und der Betriebskosten.
  • Zusammenarbeit zwischen Kita, Eltern und Träger fördern.
  • Einsatz für den Anspruch der Kinder auf Erziehung, Bildung und Betreuung in der Kita.
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern aufnehmen und der Kita-Leitung oder dem Träger weitergeben.
  • Beteiligung durch die Kita-Leitung an der Regelung der Ferien- und Öffnungszeiten, der Festsetzung der Elternbeiträge, der Einführung neuer pädagogischer Konzepte (Anhörungsrecht).
  • Einmal pro Jahr: Bericht über die Arbeit des Elternbeirats an alle Eltern.

Dabei fällt auf, dass viele der Aufgaben eines Elternbeirats alle KiTas der Stadt Sindelfingen gleichermaßen betreffen.
Daher gibt es seit 1976 einen Gesamtelternbeirat (GEB), der diese Aufgaben stellvertretend für alle KiTas wahrnimmt.
Daher bleibt mehr Zeit für die eigentliche Arbeit in der KiTa, während sich der Gesamtelternbeirat um die übergreifenden Aufgaben kümmert.