GEB positioniert sich zur Neuregelung der Notbetreuung in den Sindelfinger KiTas ab 26.04.2021

Unser Schreiben vom 28.04.2021 an die Stadtverwaltung Sindelfingen, Amt für Bildung und Betreuung:

Es wundert uns sehr, dass nach über einem Jahr und den gesammelten Erfahrungen mit teilweise sehr starken Einschränkungen im Betreuungsbereich, offensichtlich immer noch nicht klar ist, dass der Bedarf an Notbetreuung mit jedem Lockdown weiter steigt. Seit Beginn der Pandemie erkundigen wir uns nach tragenden Konzepten, damit Eltern und Erzieher gemeinsam gut durch diese Zeit kommen. Als Antworten erhalten wir weder strategische Konzepte noch ausgearbeitete Planungen. Ein aktuelles Beispiel dafür ist die dezentrale Regelung bezüglich der abrupten Nicht-Aufnahme bzw. Ausladung von Kindern, deren Geschwisterkinder im Home-Schooling sind und von denen Arbeitgeberbescheinigungen vorlagen, die – kaum ausgesprochen – wieder zurückgenommen wurde. Das hat für uns nichts mit flexiblem Reagieren auf Einwände zu tun, sondern sollte vorher besser (zum Beispiel durch GEB-Beteiligung) durch- und weitergedacht werden.

Eltern und Familien müssen sich an die verringerten Betreuungszeiten anpassen und Schließungen aufgrund Personalmangels kompensieren. Viele Eltern haben dementsprechend ihre Arbeitszeiten gekürzt und müssen finanzielle Einbußen hinnehmen. Manche Eltern sind langfristig gezwungen auf die Mindestanforderung für GT (150 %) zu reduzieren und sind froh, dass sie auch im Home-Office die Notbetreuung in Anspruch nehmen können, wenn meist auch nur mit eingeschränkten Zeiten. Anderen Eltern war es nicht möglich, die verringerten Betreuungszeiten mit geringeren Arbeitszeiten zu kompensieren, sie mussten sich alles irgendwie „Drumherum“ organisieren.  

Nun wird ein Wechselbetrieb bzw. eine Verschärfung der Kriterien in Erwägung gezogen. Das wird von vielen Eltern und Familien wie eine erneute schwere Demütigung wahrgenommen. Aktuell wird wieder einmal viel Verständnis seitens der Eltern vorausgesetzt. Wir nehmen verstärkt wahr, dass die zumutbare Grenze erreicht ist. Auch darauf haben wir bereits mehrfach hingewiesen.

Prinzipiell ist davon auszugehen, dass Eltern, die ihre Kinder in die Betreuung geben, in der Regel einen Arbeitsvertrag erfüllen müssen. Wie soll man dem unter immer schwierigeren Rahmenbedingungen gerecht werden?

Jeder, der die Notbetreuung in Anspruch nimmt, musste sich die Notwendigkeit von seinem Arbeitgeber bestätigen lassen. Das macht ein Arbeitgeber in der Regel nicht einfach so, denn er steht für die Notwendigkeit ein und zugleich ist der Arbeitnehmer für seine vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich. Andere Eltern sind selbstständig und tragen zusätzliches Risiko oder auch Personalverantwortung. Mit weiteren starken Einschränkungen stehen somit die Existenzen der Familien, sowie deren Gesundheit wegen der, über einen langen Zeitraum auszuhaltenden, zusätzlichen Belastungen auf dem Spiel. Viele Familien leben seit langem im Schichtmodell, damit die Betreuung der Kinder gewährleistet ist und die täglichen Herausforderungen überhaupt gemeistert werden können. Das geht an sie Substanz.

Aus unserer Sicht würde Wechselbetrieb für die Familien folgendes bedeuten:

  1. Mehr Belastung für alle Eltern.
  2. Die Notbetreuung würde aufgrund der derzeitigen Personalsituation und des zusätzlichen Raumbedarfs wegfallen. Somit hätten auch systemrelevante Berufsgruppen keine Möglichkeit mehr, ihre vertraglichen Bedingungen zu erfüllen.
  3. Man könnte nur noch im Zwei-Wochen-Rhythmus arbeiten, da die Kinder in der anderen Zeit zu Hause wären.
  4. Die Beantragung von Entgeltersatzleistungen, um die finanziellen Verluste auszugleichen, ist jetzt schon eine Herausforderung für jeden Beteiligten – und würde damit noch schwieriger.
  5. Nur die reine Auslastung der Notbetreuung sollte nicht der Grund sein, hier eine Verschärfung der Kriterien herbeizuführen. Das wäre genauso verheerend, denn wer schon einmal versucht hat mit Kindern zu Hause im Homeoffice zu arbeiten, weiß, dass es kaum bis nicht möglich ist, die volle Arbeitsleistung zu erbringen. Das Verständnis der Arbeitgeber lässt inzwischen auch spürbar nach.
  6. Hinzu kommt, dass sich der Großteil der Familien regelmäßig darüber Gedanken macht, ob das Virus in die Familie eingeschleppt wird, trotz Testpflicht, und hofft einfach nur, dass alles gut geht.
  7. Uns erreichen die ersten Überlegungen, ob sich die Bezahlung einer Kinderbetreuung  überhaupt noch lohnt, wenn die Kinder schon länger nicht mehr in der KiTa waren und das Geld dafür eingespart werden kann. Mittlerweile dürften die ersten Abmeldungen bei Ihnen angekommen zu sein.

Zudem stellen sich uns weitere Fragen:

  1. Wo genau liegt das Problem, wenn in einzelnen KiTas die Notbetreuung stark in Anspruch genommen wird? Das zeigt doch, dass der Bedarf auch wirklich vorhanden ist. Zudem haben Sie mittlerweile weitreichende Erfahrungen im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
  2. Was hat sich im Vergleich zu den letzten Notbetreuungen an den Hygienekonzepten verändert, was speziell wurde verschärft? Oder wurde gar nichts geändert, nur die Kinderanzahl hat sich punktuell erhöht?
  3. Wie viele Kinder nehmen die Notbetreuung in Anspruch, wie viel Prozent der aktuell gebuchten Plätze sind das? In welchen KiTas liegt die Inanspruchnahme der Notbetreuung besonders hoch und wo besonders niedrig?
  4. Bei Wechselbetrieb für alle Kinder/ Eltern: Wie stellen Sie sich die Aufrechterhaltung des lokalen Gesundheitswesen vor, da z.B. das medizinische Personal Schichtpläne vier bis sechs Wochen im Voraus erhält?
  5. Mit welchen Alternativen können Sie den Eltern entgegenkommen, wenn Wechselbetreuung und Kriterienverschärfung keine Optionen darstellen?
  6. Wäre es vorstellbar, dass KiTa-Gruppen in andere KiTas wechseln, wo es keine Notbetreuung gibt oder Räume zur Verfügung stehen? Das müsste doch unter den bestehenden Hygieneregeln machbar sein.  Eine Idee wäre weitere Räume anzumieten (z.B. bei Kirchen oder Hotels) oder auf andere Konzepte auszuweichen, wie z.B. Waldkindergarten, wenn es an einzelnen Tagen zu räumlichen Engpässen kommt?

Beste Grüße
Ihr
GEB-Vorstand

 

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